Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Salzburg am Freitagnachmittag informierte.
Der 70-jährige Salzburger wurde am 13. November aus der Verwahrungshaft entlassen, nachdem das Landesgericht Salzburg einen U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg abgewiesen hatte. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) eingebracht.
Verfahren als Verschlusssache geführt
Das OLG Linz habe der Beschwerde heute Folge gegeben, hieß es am Freitag in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Salzburg. “Aufgrund der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes wird das Verfahren als Verschlusssache geführt.” Deshalb könnten keine näheren Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens gegeben werden.
Der Verdächtige war erstmals in der Nacht auf 10. November festgenommen worden. Ermittelt wird gegen den Mann wegen Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz).
(APA)
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