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Mit vorgehaltenem Messer Parkplatz erobert

Der Vorfall trug dem 48-Jährigen eine Anklage wegen des Vergehens der Nötigung ein.
Der Vorfall trug dem 48-Jährigen eine Anklage wegen des Vergehens der Nötigung ein. ©APA (Symbolbild)
Im Streit um einen Parkplatz hat sich der Angeklagte mit unerlaubten Mitteln durchgesetzt. Denn der Unterländer hat ein Klappmesser auf Brusthöhe gegen seinen Nachbarn gerichtet.

(Neue/Seff Dünser)

Dabei hat der Akademiker zu seinem türkischstämmigen Kontrahenten gesagt, er solle vom Parkplatz verschwinden. So wurde das Opfer dazu genötigt, den Parkplatz zu verlassen.

Nötigung. Der Vorfall trug dem 48-Jährigen eine Anklage wegen des Vergehens der Nötigung ein. Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch hat Richter Martin Mitteregger dem Angeklagten eine Diversion gewährt. Wenn der Bezieher von Reha-Geld innerhalb von sechs Wochen dem Gericht als Geldbuße 350 Euro überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Damit würde ihm eine Vorstrafe erspart bleiben. Der Beschluss zur diversionellen Erledigung ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Christina Krabichler gab dazu keine Erklärung ab.

Zur milden Sanktionsform hat sich der Strafrichter nach eigenen Angaben zum einen deshalb entschlossen, weil der Vorfall im unteren Bereich der Kriminalität anzusiedeln sei. Zudem sei der Angeklagte unbescholten und geständig. Zu berücksichtigen sei des Weiteren die psychische Erkrankung des deswegen derzeit stationär behandelten Angeklagten und der Umstand, dass der Hintergrund für den Zwischenfall ein Nachbarschaftskonflikt sei.

Die diversionelle Geldbuße von 350 Euro entspreche einer Verurteilung zu 75 Tagessätzen zu je vier Euro und einem Beitrag von 50 Euro für die Verfahrenskosten, rechnete der Richter vor. Wäre tatsächlich eine Verurteilung erfolgt, hätte die teilbedingte Geldstrafe 160 Tagessätze zu je vier Euro betragen, davon 40 Tagessätze (160 Euro) unbedingt, verriet der Richter. Damit wäre die Geldstrafe zwar wesentlich billiger gewesen als die diversionelle Geldbuße. Allerdings hätte eine Verurteilung auch eine Vorstrafe bedeutet.

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