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Arbeitsloser Vorarlberger wollte zwei Häuser kaufen

Das Urteil ist nun rechtskräftig
Das Urteil ist nun rechtskräftig ©Bilderbox || VOL.AT/Hofmeister
Feldkircher Urteil in zweiter Instanz bestätigt: Vier Jahre und fünf Monate Haft für Vorbestraften wegen Betrügereien.

Schon einen Monat nach seiner vorzeitigen Haftentlassung verübte der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch neuerlich Betrügereien. Der bei den 13 Betrugstaten errechnete Gesamtschaden betrug nach den gerichtlichen Feststellungen 2,4 Millionen Euro. Abzüglich der Betrugsversuche ist demnach ein tatsächlicher Schaden von rund 250.000 Euro entstanden.

Nie bezahlt

Obwohl er arbeitslos war, hat der Oberländer versucht, zwei Einfamilienhäuser zu kaufen. Dazu hat er Kaufverträge unterschrieben. Das Haus im Unterland kostete 1,3 Millionen Euro, jenes in der Steiermark 975.000. Der Käufer hat aber nie bezahlt, sondern mit vorgelegten gefälschten Überweisungsbelegen Zahlungen vorgetäuscht. Dem verkaufswilligen Unterländer Ehepaar hat er einen gefälschten Kontoauszug mit einem angeblichen Guthaben von 4,9 Millionen Euro vorgelegt.

Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs wurde der mit neun einschlägigen Vorstrafen belas­tete 37-Jährige zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen fünf Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit beläuft sich die Gesamtstrafe auf vier Jahre und fünf Monate Haft. Der wegen der einschlägigen Haftstrafen des Angeklagten in den vergangenen Jahren erhöhte Strafrahmen belief sich auf ein bis 15 Jahre Gefängnis.

Nichtigkeitsbeschwerde

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Denn in zweiter Instanz wurde das Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Zuerst wurde am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen und somit der Feldkircher Schuldspruch rechtskräftig. Jetzt wurde am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) den Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben, wie OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann auf Anfrage mitteilte.

Arbeitslos

Seine Welt bestehe offenbar aus Lug und Trug, sagte die Feldkircher Richterin Claudia Hagen zum Angeklagten. So habe er auch maßgefertigte Möbel und Autos bestellt, obwohl er von vornherein gewusst habe, dass er nicht bezahlen könne. Bei Kaufverhandlungen habe er sich als erfolgreicher Unternehmer ausgegeben, obwohl er arbeitslos gewesen sei.

Die Kaufverträge für die Häuser habe er unterschrieben, weil er Angst gehabt habe, sonst seine damalige Freundin zu verlieren, sagte der Angeklagte.

Die Ex-Freundin des Angeklagten gab an, er habe behauptet, ein Unternehmen mit 25 Mitarbeitern zu führen und über ein monatliches Zusatzein­kommen von 6000 Euro als Mitarbeiter des FC Bayern München zu verfügen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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