Abfallsünder: Strafen bis zu 60 Euro in Vorarlberg

Die Rede ist von achtlos weggeworfenen Abfällen, dem so genannten „Littering“. Immer mehr Gemeinden ergänzen jetzt Bewusstseinsbildung und die umfassende Abfallsammel-Infrastruktur um eine Strafmöglichkeit. Auch in Vorarlberg drohen Abfallsündern jetzt Strafen wie in vielen anderen Ländern und Städten.
An sich würde man meinen, es sei klar und selbstverständlich: Abfälle gehören an den richtigen Platz und nicht einfach weggeworfen. Dem stehen allerdings die vielen Verpackungen, Zigarettenstummel und anderen Abfälle entgegen, die sich täglich auf Straßen, Plätzen, Liegeflächen, Sitzgelegenheiten und anderswo finden. „Viele Menschen achten sehr auf ihre Umwelt“, stellt Umweltverbands-Obmann Bgm. Rainer Siegele fest. „Ein gesundes Selbstverständnis und die verschiedensten Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zeigen Wirkung.“ Ein schönes Zeichen dafür: Bei der heurigen Flurreinigung „Saubere Umwelt braucht dich!“ waren so viele TeilnehmerInnen und Gemeinden wie noch nie dabei.
80 Personen nur mit Aufräumen beschäftigt
Trotzdem müssen Vorarlbergs Gemeinden, das Land und viele andere jährlich Ressourcen und Mittel in Millionenhöhe aufwenden, um Littering-Folgen an Straßen, Wegen und anderen Stellen zu beseitigen. Laut einer Hochrechnung des Umweltverbandes waren 2016 auf Gemeindeebene 80 Vollzeit-MitarbeiterInnen ganzjährig damit beschäftigt, achtlos weggeworfenen Abfall wegzuräumen, Kaugummis zu entfernen oder Scherben einzusammeln. Der Kostenaufwand für die Gemeinden: 3,6 Mio. Euro pro Jahr. Zusätzliche Aufwände entstehen bei den Straßenerhaltern oder bei den ÖBB: Allein 100 Tonnen Abfälle müssen jährlich entlang von Landesstraßen mühsam zusammengesammelt und auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden.
Mehr Kontrolle und Strafen für Abfallsünder
Vor allem gegen jene Menschen, die das Wegwerfen von Abfällen als Kavaliersdelikt sehen, richten sich die neuen „Littering-Verordnungen“ der Gemeinden. In diesen Verordnungen werden konkret schützenswerte öffentlich zugängliche Bereiche – z.B. Straßen, Plätze, Freizeiteinrichtungen – und auch Kontrollorgane definiert. Werden Abfallsünder dann beim Wegwerfen von Abfällen auf frischer Tat ertappt, können sie von den zuständigen Organen angehalten werden. Nehmen sie ihren Abfall wieder auf und entsorgen ihn richtig, bleibt es bei einer Ermahnung. Ansonsten wird eine Organstrafe von 60 Euro zum sofortigen Bezahlen verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen beträgt der Strafrahmen bis zu 7.000 Euro. Littering-Verordnungen haben bislang u.a. die Gemeinden Alberschwende, Bludenz, Feldkirch, Hohenems, Lech, Lingenau, Lauterach, Mäder, Röthis, Schoppernau, Weiler und Zwischenwasser beschlossen.
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