Das hat Landeshauptmann Markus Wallner dem Finanzressort mitgeteilt. Wie viel der Bund zahlen möchte, soll kommende Woche feststehen. Diese Zahl setzt sich aus drei Bereichen zusammen. 3,4 Millionen Euro macht der direkte Einnahmeentfall aus Verlassenschaften, grundbücherlichen Sicherstellungen sowie Erlösen aus Schenkungszinsen aus. 527.000 Euro entfallen auf die stationäre Betreuung von Menschen mit Behinderung. „Das müssen wir aber erst noch umsetzen. Wenn wir eine Einigung mit dem Bund gefunden haben, werden wir das Gesetz entsprechend ändern“, erklärt Wallner. 17,4 Millionen Euro entstehen an zusätzlichen Kosten, da die Selbstzahler nun in die Mindestsicherung wechseln können. Bei dem Betrag handle es sich um einen Maximalwert, meint der Landeshauptmann. Dieser käme nur zustande, wenn alle Selbstzahler die Mindestsicherung beantragen.
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