Langjähriger Mitarbeiter beklaute Chefinnen

Fünf Monate Haft plus 1200 Euro Geldstrafe – mit diesem Schuldspruch wegen schweren Einbruchsdiebstahls muss sich ein Fahrer abfinden. Der Mann wusste offenbar wo der Wohnungsschlüssel der Chefs hinterlegt war und stahl, was er fand. So lange, bis eine Videokamera ihm zum Verhängnis wurde. Doch auch DNA-Spuren wurden sichergestellt. Und zwar am Schlüssel und am Nachtkästchen an der Schublade. Letzteres kann der Vorbestrafte nicht erklären.
Bis zuletzt bestritten
„Ich war das nicht“, beharrt der Beschuldigte bis zum Schluss, akzeptiert dann aber doch den Schuldspruch. Da die Staatsanwaltschaft ebenfalls zustimmt, ist das Urteil rechtskräftig. Die beiden Opfer schauen allerdings durch die Finger. Da sie den Schmuck wertmäßig nur ungenau beziffern beziehungsweise dessen Wert nur schätzen und schwer nachweisen können, müssen sie den Schaden im Zivilrechtsweg einklagen, was für die Opfer umständlich und unbefriedigend ist. Die Frauen sprechen von rund 10.000 Euro. Ob die zwei Unternehmerinnen den Mann klagen, ist offen.
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