Banken dürfen seit 13. Jänner 2018 ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Außerdem muss die kontoführende Bank immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die von Banken unabhängige Automatenbetreiber wie derzeit Euronet für Geldabhebungen verlangen.
Bei der Eröffnung eines Bankkontos heißt es dennoch aufpassen: Wird ein (günstigerer) Kontoführungstarif gewählt, der dafür zusätzliche Kosten für Bankomatbehebungen vorsieht, dann darf die Bank das auch in Zukunft verrechnen.
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