Makler darf Maisäß doch nicht kaufen

Die Immobilienfirma war sich mit der Eigentümerin über den Kauf des Maisäßes und dazugehöriger Weide- und Waldflächen bereits einig. Das Geschäft ist nun aber zumindest vorläufig geplatzt, weil das kaufwillige Maklerunternehmen bislang keine grundverkehrsrechtliche Genehmigung für den Ankauf erhalten hat.
Denn nun hat auch das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht entschieden, dass zwei kaufinteressierten Landwirten der Vorzug gegeben wird. Bei diesen handelt es sich um die bisherige Pächterin der Weiden und deren Sohn, die angrenzende Weiden besitzen. Das Gericht in Bregenz hat damit der Beschwerde des Immobilienmaklers gegen den abschlägigen Bescheid der Grundverkehrs-Landeskommission keine Folge gegeben. Nun kann sich der Beschwerdeführer mit einer außerordentlichen Revision noch an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wenden.
Interessenregelung
Wenn der potenzielle Käufer eines mehr als 0,1 Hektar großen landwirtschaftlichen Grundstücks kein Landwirt ist, muss nach der sogenannten Interessentenregelung im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz Landwirten die Möglichkeit geboten werden, die Liegenschaft zu erwerben. Interessierte Landwirte müssen den ortsüblichen Preis bezahlen und Bedarf an einer Aufstockung ihrer Flächen haben.
Ortsüblicher Preis
Die beiden Landwirte erfüllen nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen. Denn die flächenmäßige Aufstockung sei schon dadurch gerechtfertigt, dass die Bauern damit über mehr Eigentum verfügen würden und so ihre Zukunft als Landwirte besser gesichert sein dürfte. Zudem würden sie für die Weideflächen mit 15.000 Euro und einem Quadratmeterpreis von rund einem Euro nach den Ausführungen des gerichtlich bestellten landwirtschaftlichen Sachverständigen einen ortsüblichen Preis für die steile Hanglage bezahlen.
Der Privatgutachter der kaufwilligen Immobilienfirma hatte den ortsüblichen Quadratmeter-Preis mit acht Euro angegeben. Der Privatgutachter sei aber kein Sachverständiger für landwirtschaftliche Flächen, hielt dem die Verwaltungsrichterin entgegen. Das Maklerunternehmen hat 110.000 Euro für die Weiden geboten. Die Verantwortlichen der Immobilienfirma wollten zwei Maisäß-Gebäude renovieren und als Ferienunterkünfte vermieten sowie mit der bisherigen Pächterin den Pachtvertrag für die Bewirtschaftung der Weiden um 20 Jahre verlängern.
Das Immobilienunternehmen hat die Kosten für den landwirtschaftlichen Sachverständigen von 3600 Euro zu ersetzen, beschloss das Gericht.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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