Grenzwächter erwischen Schweizer mit illegalen Waffen

Der Mann reiste von Lichtenstein aus bei Buchs in die Schweiz ein und führte diverse Wurfsterne und Messer bei sich. Nach dem Schweizer Waffengesetz sind diese als Waffen definiert und illegal. Der Mann gab an, die Waffen, die an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben wurden, in Wien gekauft zu haben. Unklar war, wofür er die Waffen verwenden wollte.
Da der Zweck der fraglichen Gegenstände nur darin besteht Menschen zu verletzen, ist der Erwerb und besonders das Mitführen nach Schweizer Waffengesetz verboten. Der Erwerb ist nur durch eine kantonale Ausnahmebewilligung möglich.
(Red.)
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