Höchstgericht bestätigt Dornbirner Bettelverbot

Am 12. November 2015 beschloss die Dornbirner Stadtvertretung, betteln zur Marktzeit am Marktort zu verbieten. Nachdem zwei Frauen am 9. und 11. Dezember wegen der Missachtung des Verbots eine Strafe erhielten, zog Anwalt Anton Schäfer vor das Landesverwaltungsgericht. Nachdem dieses seine Beschwerde abblitzen ließ, wandte er sich an den VfGH. Dieser kam nun zu der sogenannten “Erkenntnis”, die Beschwerde abzuweisen, womit zugleich das Bettelverbot in Dornbirn bestätigt wurde.
“Verordnung nicht unsachlich”
Die Beschwerden seien nicht begründet, heißt es in der “Erkenntnis”. Bettelverbote an bestimmten Orten zu erlassen sei den Gemeinden in Vorarlberg gestattet, “wenn aufgrund der zu erwarteten bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert wird oder ein das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstand bereits besteht oder unmittelbar zu erwarten ist.”
Der VfGH ist sich sicher, dass die Stadt Dornbirn den für den Erlass eines Bettelverbots notwendigen Missstand belegen kann. “Die Dornbirner Bettelverbots-Verordnung erweist sich demnach nicht als unsachlich”
Stadt zeigt sich erleichtert
Die Dornbirner Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP) zeigte sich über das Urteil erleichtert: “Dass die Beschwerde gegen die Verordnung vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde, ist erfreulich. Die Maßnahme hat zu einer Verbesserung der Situation geführt,” erklärte Kaufmann gegenüber den “Vorarlberger Nachrichten”.
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