So schonungslos geht die Schweiz nun gegen Jihadisten vor!

Wie “Focus.de” berichtet, läuft gegenwärtig gegen einen 19-Jährigen das Ausbürgerungsverfahren. Es ist der erste solcherart gelagerte Fall seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Voraussetzungen dafür wurden im Sommer geschaffen: Der Schweizer Bundesrat hat in einer neuen Verordnung die Kriterien einer solchen Ausbürgerung konkretisiert. Voraussetzung dafür ist, dass der Beschuldigte eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt – schließlich schließt das Völkerrecht Staatenlosigkeit aus.
Ein Passentzug ist möglich, wenn das Verhalten des Beschuldigten “den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist”. Die sei laut “Focus.de” etwa der Fall, wenn “ein im Zusammenhang mit dem Jihadismus wichtiger Ausbürgerungsgrund” besteht.
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