Fußball-EM: So können verletzte Spieler auch nach der Nennfrist ersetzt werden

Nach Ende der Nominierungsfrist Dienstagmitternacht können Spieler für die EM in Frankreich nur noch im Verletzungsfall vor dem ersten Turnierspiel des jeweiligen Teams ersetzt werden. Ein Arzt der medizinischen Kommission der UEFA und der betreffende Teamarzt müssen die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigen und erklären, dass der Spieler nicht an der EM teilnehmen kann.
Die UEFA-Administration muss dies noch definitiv genehmigen. Dies ist in Artikel 44.03 (Spielerliste) des Regelwerks für die Europameisterschaft festgelegt. Bis Dienstag (24:00 Uhr) mussten die 24 Teilnehmer ihre 23-Mann-Kader für das Turnier benennen.
(APA, Red.)
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