Verkehrsexperte fälschte sein Autokennzeichen
Ausgerechnet ein Verkehrsexperte, der als Autofahrer-Lobbyist arbeitet, stellte für sein Auto ein falsches Kennzeichen her. Dafür wurde der Unterländer wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden angeklagt.
Der unbescholtene Angeklagte kam beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch mit einer Diversion davon. Als Geldbuße hat der Angestellte dem Gericht 800 Euro zu überweisen. Dazu kommen 100 Euro für die Kosten des Strafverfahrens. Insgesamt hat der Familienvater also 900 Euro zu bezahlen. Tut er das, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Damit bliebe ihm eine Vorstrafe erspart.
Für die Fälschung besonders geschützter Urkunden sieht das Strafgesetzbuch für den Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis vor.
Mit einer diversionellen Erledigung waren der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft einverstanden. Eine Diversion wurde dem Angeklagten gewährt, weil die Straftat keine schwere war und er vor Gericht die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernahm.
Der Angeklagte bekannte sich in der Gerichtsverhandlung schuldig. Weil er vor der Polizei noch nicht geständig gewesen war, hatte die Staatsanwaltschaft den Fall nicht gleich diversionell erledigt, sondern Anklage erhoben. Der 40-Jährige gab an, er habe bei seinem privaten Pkw eine Kfz-Tafel verloren. Deshalb habe er aus Karton ein Kennzeichen hergestellt und am Fahrzeug befestigt. Er habe kein neues Kennzeichen beantragt, weil er dann noch einmal eine Pickerl-Begutachtung benötigt hätte.
Nur einmal gefahren
Ein Polizist sah am 3. Februar 2016 das fahrende Auto mit dem gefälschten Kennzeichen. Er habe damals seine Kinder von der Schule abgeholt, sagte der Angeklagte. Nur ein Mal sei er mit dem Auto mit dem Karton-Kennzeichen gefahren. Üblicherweise sei er mit seinem Firmenauto unterwegs. Beim Anfertigen der Karton-Tafel sei ihm ein zusätzlicher Fehler unterlaufen: Er habe zwei Zahlen vertauscht.
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