Kein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen Rektorswahl an Medizin-Uni Wien

Ende Mai war der bisherige Vizerektor Markus Müller zum neuen Rektor gewählt worden. Kritik gab es damals am Verfahren: Unter anderem waren zehn statt wie in der Wahlordnung vorgesehen bis zu acht Kandidaten zum Hearing eingeladen worden, außerdem sei die Wahl durch den Uni-Rat mehr als vier Wochen nach der Vorlage des Dreiervorschlags durch den Senat und damit verspätet erfolgt.
MedUni Wien: Rektorswahl innerhalb der Frist erfolgt
Das Wissenschaftsministerium sieht im letzten Punkt keine Fristverletzung. Der Dreiervorschlag des Senats sei erst verbindlich geworden, als der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen keinen Diskriminierungsverdacht geäußert habe – damit sei die Rektorswahl innerhalb der Frist erfolgt. Bezüglich der anderen Punkte wird auf eine Stellungnahme der Uni verwiesen: Diese rechtfertigte die größere Kandidatenanzahl beim Hearing mit Ex-Aequo-Platzierungen bei der Reihung. Es wäre problematisch gewesen, nicht alle als gleichwertig eingestuften Bewerber zu laden.
(apa/red)
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