Künstler-Sozialversicherung wird ausgeweitet
Bisher mussten Künstler ein Einkommen zwischen 4.743,72 Euro und 23.718 Euro im Jahr nachweisen können, um einen Anspruch auf Gelder aus dem Künstlersozialversicherungsfonds geltend machen zu können. Während die Obergrenze auf 25.695,15 Euro angehoben wird, bleibt die Untergrenze mit der Novellierung zwar an sich gleich, kann künftig jedoch über drei Jahre berechnet werden können. Außerdem soll sie sich künftig auch wahlweise nach dem Jahresumsatz richten statt nur nach dem Jahresgewinn. Eingerichtet wird auch ein mit 500.000 Euro dotierter Unterstützungsfonds, der zur nicht rückzahlbaren Hilfestellung bei Notfällen vorgesehen ist.
Die FPÖ lehnte die Vorlage ab, da sie bei der Künstlersozialversicherung schon jetzt eine Bevorzugung gegenüber “Normalbürgern” erkennt. Zudem sei die Bezuschussung des Fonds in den vergangenen Jahren verdoppelt worden, was aus Sicht von Mandatar Wendelin Mölzer angesichts bescheidener Aufstockungen etwa bei der Familienbeihilfe nicht zu verantworten sei. Zur Förderung der Kunst erschiene ihm sinnvoller, die steuerliche Absetzbarkeit privater Kunst- und Kulturausgaben zu fördern.
Die anderen Oppositionsparteien gaben der Koalition diesmal die Zustimmung. So bewegt man sich nach Ansicht des Grünen-Kultursprechers Wolfgang Zinggl “langsam” in die Richtung, die seitens seiner Partei schon vor zehn Jahren eingefordert worden sei.
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