Am 4. Mai 2013 kam es in der St. Galler AFG-Arena beim Spiel von St. Gallen gegen die Young Boys Bern zu Ausschreitungen, in Zuge derer großer Sachschaden entstand. Von ursprünglich 38 angezeigten Personen konnten mittlerweile 28 identifiziert werden. Ein Täter wurde rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie einer sofort zahlbaren Buße von 1.300 Franken verurteilt. Vier weitere Personen erhielten Bußen zwischen 500 und 800 Franken.
50.000 Franken Sachschaden
Nach zehn Männern wird nun öffentlich gefahndet. Ihnen wird Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen.
Nachdem beim Spiel im Mai 2013 ein Young Boys-Fan von den Sicherheitskräften mit Pyros angehalten wurde, eskalierte die Situation in der Arena in St. Gallen. YB-Fans zerstörten die WC-Einrichtungen im Gästesektor. Es entstand ein Sachschaden von rund 50.000 Franken.
Schweizer 3-Stufen-Konzept zur Fahndung
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen macht nun erstmals vom Schweizer Drei-Stufen-Konzept zur Öffentlichkeitsfahndung Gebrauch. Mit heutigem Montag wurde die Öffentlichkeit informiert. Wer sich nicht bis kommenden Montag den Behörden stellt, von dem wird ein verpixeltes Foto veröffentlich. Nochmals eine Woche später werden von den bis dahin nicht identifizierten Personen unverpixelte Fotos zur Fahndung ausgegeben. (red)
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