Doppelstaatsbürgerschaften erlauben?
Nach österreichischem Recht sind Doppelstaatsbürgerschaften nicht erlaubt und werden nur in Sonderfällen zugelassen. Trotzdem sollen zum Beispiel bei Mitbürgern mit türkischen Wurzeln, die einen österreichischen Pass besitzen, Zehntausende mit einer Doppelstaatsbürgerschaften ausgestattet sein. Das ist nach österreichischem Recht illegal. (VOL.AT berichtete). Der Besitz einer Doppelstaatsbürgerschaft trifft aber natürlich auch auf Menschen aus anderen Nationen zu: Deutsche, Italiener, Iren … auch hier gibt es viele Fälle, die zwei Pässe besitzen.
Grundsätzlich stellt sich für Österreich aber die Frage: Ist das Verbot einer Doppelstaatsbürgerschaft sinnvoll? In Deutschland wurde das Gesetz gerade erst angepasst und Doppelstaatsbürgerschaften erlaubt. Was sagen Sie dazu? Stimmen Sie ab und schreiben Sie uns Ihre Meinung im VOL.AT-Forum.
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