Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zuvor die Nichtigkeitsbeschwerde des inzwischen 74-jährigen Ehemannes abgewiesen und damit den Schuldspruch des Geschwornengerichtes in Ried im Innkreis bestätigt. Somit entschied das Oberlandesgericht nun nur noch über das Strafausmaß. Dieses war den beiden Verurteilten zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu gering. Das Gericht befand jedoch, dass die erste Instanz die Höhe der verhängten Strafen tat- und schuldadäquat bemessen habe.
Die Anklage hatte dem Opa Anstiftung zum Mord an seiner 68-jährigen Ehefrau vorgeworfen. Er habe seinen damals 18-jährigen Enkel mit den Worten “Die Oma muss weg” mehrmals zur Gewalttat aufgefordert. Dieser tötete die Frau mit Axthieben und Messerstichen und versuchte die Tat so aussehen zu lassen, als ob sie ein Einbrecher überrascht habe und von ihm getötet worden sei.
Der Großvater war zu diesem Zeitpunkt bei einem Maturatreffen. Als er nach Hause kam, fand er die blutüberströmte Leiche. Der Enkel gestand später die Tat und erklärte, er sei von seinem Opa angestiftet worden. Das bestreitet dieser nach wie vor. Im Prozess in Ried verwickelte er sich aber bei Details häufig in Widersprüche.
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