Dies bekräftigte der Kanzler am Freitagabend nach einem Gespräch mit der Spitze der Tiroler SPÖ vor Journalisten in Innsbruck. Auf die Frage, ob nach dem Vorliegen des Endberichts ein Untersuchungsausschuss möglich sei, erklärte der Bundeskanzler: “Das müssen die Abgeordneten entscheiden”. Er habe sich dahin gehend nicht einzumischen. Für die Aufklärung der “kriminellen Vorgänge” sei aber jedenfalls kein U-Ausschuss notwendig, dies sei Sache der Gerichte.
Der Bundeskanzler betonte zudem, dass für einen Untersuchungsausschuss eine Verfassungsgesetz-Änderung notwendig sei. Man würde ja in Landeskompetenz eingreifen, schließlich habe es in Kärnten bereits zwei Untersuchungsausschüsse in der Causa gegeben. Das Mittel des Untersuchungsausschusses müsse überdies generell “neu aufgesetzt” werden, meinte Faymann unter Hinweis auf eine mögliche Verankerung als Minderheitenrecht.
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