Deutscher Kinderschutz für Verbot des Verkaufs von Kinder-Nacktfotos

Derzeit wird im deutschen Strafrecht bei Kinderpornografie zwischen zwei Kategorien unterschieden. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar.
Gesetzeslücke schließen
“Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt”, sagte Rörig der Tageszeitung “Die Welt”. “Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden.”
Auch der Deutsche Kinderschutzbund fordert die Überprüfung der Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie. “Die massenhafte Verbreitung und kommerzielle Verwertung sogenannter Posing-Fotos sind ein Alarmsignal”, sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Hinter solche Fotos könnten Gewalt und Missbrauch von Kindern stehen.
Den Verkauf verbieten
Es sei ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn Fotos von nackten Kindern vermarktet oder gekauft würden, meint auch Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbundes, zum “Kölner Stadt-Anzeiger”. Die fotografierten Kinder könnten nicht nach ihrem Einverständnis gefragt würden, so Hilgers weiter. “Das überschreitet eine Grenze.”
Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern sollten deshalb generell unter Strafe gestellt werden. Allerdings müsse man laut Hilgers aufpassen, dass man nicht Dinge kriminalisiert, die zum alltäglichen Leben gehören, wie etwa Fotos von Kindern am Strand, die von den Eltern gemacht würden.
Auch in der CDU denkt man laut der “Rheinischen Post” über ein generelles Verbot von käuflichen Nacktfotos von Kindern nach. Zumindest die gewerbliche Verbreitung derartiger Bilder sollte verboten werden, sagte Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU).
Nacktbilder gefunden
Am 10. Februar 2014 fanden Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover bei Edathy Bilder von nackten Jungen im Alter zwischen 9 und 13 Jahren. Diese habe der ehemalige SPD-Politiker im Internet bestellt. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Edathy wegen Vorwürfen “im Grenzbereich” zur Kinderpornografie. Offiziell ist ein strafbares Verhalten bisher nicht nachgewiesen worden.
(red)
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