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Streit um Ex-Mann: Rivalinnen lieferten sich SMS-Duelle

„Bei der vorliegenden Äußerung liegt keine Ernsthaftigkeit vor“, begründet Richter Othmar Kraft den Freispruch.
„Bei der vorliegenden Äußerung liegt keine Ernsthaftigkeit vor“, begründet Richter Othmar Kraft den Freispruch. ©VOL.AT/ Hofmeister
Feldkirch - Freispruch für Exgattin, denn Drohgebärden waren nur Schall und Rauch.

„Freispruch vom Vergehen der gefährlichen Drohung” – über dieses Urteil konnte sich eine arbeitslose Wolfurterin am Landesgericht Feldkirch freuen. Per SMS hatte sie der neuen Freundin ihres Ex-Mannes gedroht: „Ich erschlag dich, in Felkirch warten ein paar Leute auf Dich”, tippte sie wutentbrannt in ihr Handy.

Doch das Gericht erkannte, dass es sich lediglich um eine straflose „milieubedingte Unmutsäußerung” handelte. Die Gekränkte kam ohne Vorstrafe davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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