Evangelische Schule als Schutzzone beim Wiener Karlsplatz

Die Schutzzone gilt ab 07.01.2014 von 00.00 bis 24.00 Uhr sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen und tritt mit Ablauf des 11.04.2014 außer Kraft. Laut Polizei erfolgt die Erklärung zur Schutzzone zum Schutz von Minderjährigen gegen etwaige strafbaren Handlungen (etwa nach dem Suchtmittelgesetz).
“Übertretungen werden mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet”, ließ die Wiener Polizei am Freitag wissen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.