Berufsfotografie laut VfGH kein "reglementiertes Gewerbe" mehr

Es gebe für einen Eingriff in das in der Verfassung verankerte Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung keinen Grund mehr – wegen des technischen Fortschritts in der Fotografie, heißt es im Urteil.
Die am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung gilt ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Damit wird die Ziffer 20 des Paragrafen 94 in der Gewerbeordnung, die den “Berufsfotografen” betrifft, aufgehoben. Pressefotografen und Fotodesigner waren von der Ziffer 20 schon bisher ausgenommen.
Fotografie und Gewerbe: Diskussion
In den vergangenen Jahren hat es in der Branche eine rege Diskussion über die Reglementierung des Fotografen-Gewerbes gegeben. Erschüttert darüber, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Berufsfotografie als “reglementiertes Gewerbe” aufhob, zeigte sich die Bundesinnung der Berufsfotografen. “Damit werde unqualifizierten Fotografen Tür und Tor geöffnet, heißt es in einer Reaktion auf das Urteil der Verfassungsrichter.
Der Bundesinnungsmeister Ernst Strauss argumentiert mit den Konsumenten: “Ich trete für den Wettbewerb unter Qualifizierten – zum Schutz der Kunden – ein.” Das Urteil sei auch ein Schlag gegen die Ausbildung. “Die Freigabe des Handwerks bedeutet, dass jeder, der eine Kamera besitzt und halten kann, befähigt ist, Fotograf zu sein. Viele Hobbyfotografen werden dadurch auf den Markt drängen”, befürchtet die Innung in der Wirtschaftskammer (WK).
(APA)
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