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Das bringt 2014 - Der Gang in die Frühpension wird schwerer

Es wird Reformen bei der Hackler-Pension, der Invaliditätspension und bei der Korridorpension geben.
Es wird Reformen bei der Hackler-Pension, der Invaliditätspension und bei der Korridorpension geben. ©Bilderbox
Der Gang in die Frühpension wird deutlich schwerer. Dafür sorgen Reformen bei der sogenannten Hackler-Pension, der Invaliditätspension und bei der Korridorpension, die mit 1. Jänner in Kraft treten. Das neue Pensionskonto soll den Menschen die Augen über ihre künftige Pension öffnen. Für jene die bereits im Ruhestand sind, wird die Pension um 1,6 Prozent und damit unter der Teuerung angehoben.

Aufgrund des Sparpakets von 2012 werden die Pensionen mit Jahresbeginn um 0,8 Prozentpunkte unter der Inflationsrate erhöht. Für die überwiegende Mehrzahl der Pensionisten bedeutet dies eine Anpassung um 1,6 Prozent. Nur die rund 230.000 Mindestpensionisten erhalten eine Erhöhung ihrer Ausgleichszulagen um 2,4 Prozent.

Die Höchstpension beträgt 3.136 Euro

Für Alleinstehende steigt die Ausgleichszulage damit auf 857,73 Euro, für Ehepaare auf 1.286,03 Euro. Pro Kind erhöhen sich die Werte um 132,34 Euro. Die Höchstpension im ASVG beträgt 3.136 Euro, das sind 80 Prozent der besten 26 Jahre des Berufslebens bzw. der Höchstbemessungsgrundlage von 3.919,93 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 8,51 Euro auf 395,31 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

Frühpension wird schwieriger und teurer

Wer noch nicht in Pension ist und vor dem gesetzlichen Alter von 60 bzw. 65 Jahren gehen will, für den wird es mit Jahresbeginn deutlich schwieriger und teurer. Mit der Hackler-Regelung wird man nicht mehr mit 55 bzw. 60 Jahren abschlagsfrei nach 40 bzw. 45 Versicherungsjahren in Pension gehen können. Das frühestmögliche Antrittsalter wird für Männer auf 62 Jahre hinaufgesetzt, Frauen der Jahrgänge 1959 bis 1961 können erst mit Vollendung des 57., 58. und 59. Lebensjahres in Pension gehen.

Abschläge von 4,2 Prozent

Außerdem werden Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr vor dem 60/65er eingeführt. Nachgekaufte Schul- und Studienzeiten werden nicht mehr als Hacklerzeit angerechnet, es gelten nur noch Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit sowie Ersatzzeiten für Kindererziehung, Präsenz- oder Zivildienst.

Zahl der Versicherungsjahre steigt

Mit der Korridorpension können Männer nach wie vor ab 62 in Pension gehen, allerdings steigt die Zahl der nötigen Versicherungsjahre. Ab dem kommenden Jahr sind 38,5 Jahre notwendig, bis 2017 steigt die Zahl in Halbjahresschritten auf 40 Versicherungsjahre. Auch die Abschläge steigen: Statt früher 4,2 werden nun 5,1 Prozent Abschläge pro Jahr berechnet. Für Frauen wird die Korridorpension erst relevant, wenn ihr Antrittsalter ab 2024 von 60 schrittweise in Richtung 65 angehoben wird.

Reha-Geld oder Umschulungsgeld

Und auch krankheitshalber kommt man ab Jahresbeginn nicht mehr so leicht in die Pension: Die befristete Invaliditätspension wird für unter 50-Jährige abgeschafft. Damit bekommen nur noch Personen, die nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar sind, eine Invaliditätspension. Alle anderen werden entweder rehabilitiert oder umgeschult, für die Betroffenen gibt es Reha-Geld oder Umschulungsgeld.

Überprüfungen des Gesundheitszustands

In der Rehabilitations-Phase wird ein Reha-Geld in Höhe des Krankengelds zwölf Mal jährlich ausbezahlt. Der Bezug ist grundsätzlich unbefristet, dafür muss es zu regelmäßigen Überprüfungen des Gesundheitszustands kommen, spätestens nach einem Jahr.

Tätigkeitsschutz für ungelernte Arbeiter

Das Umschulungsgeld wiederum ist für jene gedacht, die nur ihrem angestammten Beruf nicht mehr nachgehen können. Sie sollen vom AMS für eine neue, weniger belastende Tätigkeit ausgebildet werden. Die Höhe des Umschulungsgelds entspricht dem Arbeitslosengeld plus 22 Prozent. Diese Regelungen gelten für alle, die nach dem 31. 12. 1963 geboren sind. Der Tätigkeitsschutz für ungelernte Arbeiter setzt ab 1. Jänner mit 58 Jahren ein. Er wird künftig stufenweise auf das vollendete 60. Lebensjahr angehoben, womit Betroffene länger am vollen Arbeitsmarkt vermittelbar bleiben.

Transparenteres Pensionskonto

Mit dem Pensionskonto wird man ab Anfang des Jahres ersehen können, wie hoch die künftige Pension voraussichtlich ausfallen wird. Das Pensionskonto gibt es zwar schon länger, wirklich transparent war es aber bisher nicht. Das soll sich nun ändern. Die Pension wird nicht mehr mittels komplizierter Parallelrechnung zwischen Ansprüchen aus dem günstigeren Altrecht und jenen des weniger günstigen Neurechts errechnet. Stattdessen wird mit einer komplexen Formel eine Gutschrift aus den bisherigen Ansprüchen für das Pensionskonto errechnet, auf das auch alle künftigen Ansprüche aus dem Neurecht fließen.

Verluste selbst ausrechnen

Für den Versicherten wird damit klar erkennbar, wie viel Geld er schon für die Pension angespart hat (also wie hoch sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre) und wie viel er (ohne weitere Änderungen des Pensionsrechts) einmal erhalten dürfte. Verluste durch einen allfälligen Frühpensionsantritt könnte man sich selbst ausrechnen. Relevant ist diese Umstellung für alle Jahrgänge ab 1955. Für die Älteren wird die Parallelrechnung weitergeführt. Beamte sollen angesichts der bei ihnen schwierigeren Umrechnung erst ab Jahrgang 1976 in das Gutschriftmodell einbezogen werden. (APA)

 

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