Versuchter Raubmord auf betagtes Ehepaar in NÖ: Schuldspruch bestätigt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor kurzem den Schuldspruch für den Hauptangeklagten im Fall um den versuchten Raubmord an dem älteren Ehepaar im Bezirk Baden bestätigt. Nebojsa V. war im vergangenen April vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 19 Jahren Haft verurteilt worden.
Brutaler Überfall auf Ehepaar in Baden
Der 44-Jährige war gemeinsam mit einem flüchtigen Komplizen über ein Kellerfenster in das Haus des Ehepaars eingedrungen. Die Einbrecher, die wussten, dass der 76-Jährige als Automaten-Aufsteller gearbeitet hatte, erwarteten sich reiche Beute.
Nachdem sie dem 76-Jährigen, der ihnen mit einem Messer und einer Gaspistole entgegentrat, eine Stahlrute zehn bis 15 Mal auf Kopf und Rücken geschlagen hatten, fesselten ihn die Eindringlinge mit Klebebändern, fügten ihm mit seinem Messer Schnittverletzungen an Händen und im Brustbereich zu und traten und schlugen weiter auf ihn ein, bis sich der Mann tot stellte.
Danach wandten sich Nebojsa V. und sein Komplize der Ehefrau zu, die – möglicherweise infolge der erlittenen Aufregung – wenig später an einem Herzinfarkt starb.
Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt
Seiner Nichtigkeitsbeschwerde komme keine Berechtigung zu, beschied der OGH nun Nebojsa V. in nichtöffentlicher Sitzung (Geschäftszahl 15 Os 116/13t). Sein Verteidiger hatte in seinem Rechtsmittel unter anderem damit argumentiert, aus einem Gutachten würden sich “Hinweise auf das Vorliegen von Fahrlässigkeit” ergeben. Bei der Strafbemessung ortete der Anwalt “definitiv eine Überschreitung des Ermessensspielraums”. Für den OGH waren diese Feststellungen “nicht nachvollziehbar”.
Offen ist noch, ob es bei der verhängten Freiheitsstrafe bleibt. Die Berufung gegen die 19 Jahre wiesen die Höchstrichter dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu.
Schuldsprüche für Mittäter rechtskräftig
Rechtskräftig sind mittlerweile auch die Schuldsprüche für zwei Mittäter, die an dem Überfall in untergeordneten Rollen beteiligt waren. Sie hatten in erster Instanz wegen Beteiligung am schweren Raub bzw. Beteiligung am schweren Einbruchsdiebstahl neun Jahre bzw. zweieinhalb Jahre ausgefasst. Die zwei Männer hatten den Tatort ausgekundschaftet, Einbruchswerkzeuge und Waffen organisiert, Aufpasserdienste geleistet und das Fluchtfahrzeug gelenkt.
(apa/red)
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