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Servitenkloster-Flüchtlinge: Verfahren gegen Diakonie eingestellt

Die Diakonie nahm Stellung zu Vorwürfen um die Servitenkloster-Flüchtlinge
Die Diakonie nahm Stellung zu Vorwürfen um die Servitenkloster-Flüchtlinge ©APA
Anfang des Jahres wurde gegen den Flüchtlingsdienst der Diakonie ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet. Dies wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt. Die Betrugsvorwürfe seien haltlos, hieß es.
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Der Diakonie wurde in Bezug auf die Flüchtlinge vorgeworfen, unberechtigterweise den Kostenersatz für das Berufungsverfahren bei einer Schubhaftbeschwerde einzubehalten. Die Vorwürfe hätten sich als haltlos herausgestellt, teilte die Diakonie in einer Aussendung am Mittwoch mit.

Diakonie zur Verfahrenseinstellung

“Wir sehen uns durch die Verfahrenseinstellung in unserem Engagement bestätigt und bestärkt, schutzsuchenden Menschen ihren Zugang zum Recht zu ermöglichen. Unseren Auftrag werden wir weiterhin bestmöglich erfüllen”, kommentierte Direktor Michael Chalupka die Verfahrenseinstellung.

Der Diakonie wurde vorgeworfen, dass Flüchtlinge Abtretungserklärungen unterschreiben hätten, mit denen sie bemächtigt worden wäre, “zugesprochene Haftentschädigungen von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren”.

Entschädigung für Flüchtlinge

Die Diakonie hielt heute dazu fest: Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, steht eine Entschädigung zu. Erst durch die Rechtsberatung können unrechtmäßig Inhaftierte ihr Recht auf Entschädigung geltend machen. Diese Hilfe ist in jedem Fall für den Flüchtling kostenlos. Die Diakonie wendet zusätzlich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand jährlich rund 300.000 Euro an Spendenmitteln auf, um eine hochwertige Rechtsberatung durchführen zu können.

Im Jahr 2012 wurden etwa 1.400 Menschen in Schubhaft beraten, in etwa 300 Fällen wurde eine Schubhaftbeschwerde eingebracht und in 70 Fällen wurde diese Beschwerde gewonnen. Der Flüchtlingsdienst der Diakonie sei neben der Rechtsberatung außerdem in der Unterbringung und Betreuung von Erwachsenen und Minderjährigen auf der Flucht, im Bereich (Aus)Bildung sowie in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung tätig.

(apa/red)

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