Lehrerdienstrecht: Die Streitpunkte
Ineinander verwoben sind die Themen Arbeitszeit und Gehalt: Die Regierung kommt bei ihren Rechenmodellen für fast alle Lehrergruppen auf zum Teil deutliche Zugewinne beim Lebensverdienst der Lehrer bis zur Pension. Das Problem bei den Vergleichen liegt zu einem guten Teil darin, dass derzeit Lehrer bei grundsätzlich gleichem Gehalt je nach Fach unterschiedlich lange unterrichten müssen – künftig müssen sie genau umgekehrt gleich lange unterrichten, allerdings für ein unterschiedliches Gehalt.
Die Regierung errechnet etwa für eine Volksschullehrerin einen Zugewinn von knapp 50.000 Euro beim Lebenseinkommen (plus 5,7 Prozent), für einen Hauptschullehrer mit den Fächern Deutsch und Geschichte ein Plus von 85.000 Euro bzw. 9,6 Prozent, für einen Lehrer an einem Oberstufengymnasium bzw. einer BMHS ebenfalls mit den Fächern Deutsch und Geschichte ein praktisch gleichbleibendes Lebenseinkommen (plus 5.000 Euro bzw. 0,5 Prozent), für einen Lehrer an einer AHS-Langform, der in Unter- und Oberstufe zu gleichen Teilen Deutsch und Geschichte unterrichtet, ein Minus von 27.000 Euro bzw. 2,6 Prozent. Wer an einer AHS-Oberstufe oder BMHS die vollen Fächerzulagen erhält (etwa für Unterricht in Deutsch, Fremdsprachen oder Mathematik), kann mit einem Plus von 35.000 Euro bzw. 3,2 Prozent beim Lebensverdienst rechnen.
Grundlage für diese Berechnungen sind jeweils eine Unterrichtsverpflichtung von 22 Stunden (im neuen System also eine Vollbeschäftigung, im alten durch die Einrechnung der Vergütung der dafür nötigen Überstunden) und eine Abzinsung für die höheren Anfangsgehälter von vier Prozent.
Bei diesen Punkten hakt die Gewerkschaft ein: Man könne nicht Vollzeitbeschäftigung mit Vollzeitbeschäftigung vergleichen, wenn derzeit zum Teil 17 bis 18 Stunden Unterricht dafür zu leisten seien, künftig aber 22. Außerdem rechnet man mit anderen Zahlen: So wird etwa das bisherige Gehalt von Lehrern in einer AHS-Langform, die Deutsch und eine Fremdsprache unterrichten, für 18 Unterrichtsstunden (was bisher einer Vollbeschäftigung entsprach) mit jenem, was künftig für 18 Unterrichtsstunden bezahlt werden würde (und nur mehr einer Teilzeitbeschäftigung entspricht) verglichen – womit man durchgehend auf Verluste kommen würde.
Auch die Abzinsung künftiger Gehälter bleibt nicht unwidersprochen: Einerseits verwehrt man sich grundsätzlich gegen dieses System, das berücksichtigen soll, dass Lehrer aufgrund der höheren Gehälter früher ins Verdienen kommen und ihr Geld daher entsprechend anlegen können. Andererseits würde eine vierprozentige Verzinsung heutzutage völlig unrealistisch sein.
Und schließlich vermissen die Lehrervertreter nach wie vor verbindliche Zusagen beim Unterstützungspersonal, das die Lehrer von nicht-pädagogischen Tätigkeiten entlasten soll. Bevor dieses nicht gesichert sei, könne man einer Ausweitung der Unterrichtsverpflichtung nicht zustimmen. Dies ist allerdings keine Materie für das Dienstrecht.
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