Bub von Pistenraupe getötet: Zwei Verurteilungen
Eine Schneekanone war auf der Vorderseite des Fahrzeuges montiert und “schränkte damit das Sichtfeld erheblich ein”, erklärte Staatsanwalt Michael Schindlauer heute, Freitag, bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg.
Die bisher unbescholtenen Angeklagten gaben unter Tränen ein reumütiges Geständnis ab. Sie zeigten sich sehr betroffen über den tragischen Unfall auf der Talabfahrt “Hornbach”, beide haben den einheimischen Buben gekannt. Verurteilt wurden sie wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Damals sei es üblich gewesen, dass Schneekanonen während des Pistenbetriebes transportiert würden, meinten die Beschuldigten unisono. Die Gefährlichkeit für die Skifahrer war ihnen nicht bewusst.
Nach drei schweren Unfällen mit Pistenraupen in den Jahren 2009 und 2011 hat das Land Salzburg 2012 eine Richtlinie verordnet, wonach der Einsatz von Pistenraupen während des Liftbetriebes nur noch für Rettungseinsätze und für betriebsnotwendige Fahrten erlaubt ist. “Man ist erst durch diese Vorfälle schlauer geworden”, resümierte der Verteidiger des Betriebsleiters.
Für den verkehrstechnischen Sachverständigen stand fest: Ohne der Schneekanone auf dem Räumschild wäre die Sicht für den Pistenraupenfahrer gut gewesen. “Ich hoffe, dass wir alle daraus gelernt haben und so etwas nie wieder vorkommt”, sagte der Pistenraupenfahrer mit tränenerstickter Stimme.
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