S. wurde Ende September vergangenen Jahres in Graz wegen Kindesentziehung und Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Wegen eines Formalfehlers muss der Prozess nun wiederholt werden.
Die österreichische und die dänische Justiz stehen bezüglich des Sorgerechts für das Kind auf entgegengesetzten Standpunkten. Der Vater hat in Dänemark die Obsorge, die Mutter in Österreich.
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