Karl will höhere Strafen bei Sexualstraftaten
Eine Expertengruppe soll eine Strafrechtsreform vorbereiten, die das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben geraderücken soll. Schon demnächst umsetzen will Karl neben der höhen Strafuntergrenze für Vergewaltigung auch eine höhere Höchststrafe (zehn statt fünf Jahre) bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, bei “besonders schweren Formen” soll es künftig bis zu 15 Jahre setzen.
“Machen mich wütend”
Als Anlass für diese Initiative nannte Karl die jüngsten Debatten über “zu schnell wieder frei gekommen Sexualstraftäter” – diese “machen mich wütend und betroffen”, wird sie zitiert. Zuletzt hatte die Ministerin ja auch neue Vergabekriterien für den elektronisch überwachten Hausarrest vulgo “Fußfessel” vorgestellt. Auch hier gab es Verschärfungen für Sexualstraftäter.
Ein Projekt für die nächste Legislaturperiode ist die Reform des Strafgesetzbuches, für die Karl aber schon im kommenden Jahr eine Expertengruppe einsetzen will. Diese werde das gesamte Strafgesetzbuch durchforsten, kündigt sie an.
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