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Fall Oliver: Vater zu bedingter Haftstrafe verurteilt

Urteil nicht rechtskräftig.
Urteil nicht rechtskräftig. ©APA
Mit einem Schuldspruch für den Vater ist am Mittwoch der Prozess im Fall Oliver im Grazer Straflandesgericht nach zwei Tagen zu Ende gegangen.

Der Däne wurde wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt und meldete sofort Berufung an. Die Anwältin der Mutter unterstellte ihm, dass er das Kind aus “reinen Machtgelüsten” haben wolle, während seine Verteidigerin beteuerte, er wolle “nur das Beste für das Kind”.Der 41-jährige Thomas S. war ursprünglich wegen Freiheitsentziehung und schwerer Nötigung angeklagt worden, weil er heuer am 3. April seinen fünfjährigen Sohn vor einem Grazer Kindergarten aus dem Auto der Mutter geholt und mit ihm nach Dänemark gefahren war. Die Frau soll dabei von einem Komplizen, der bis jetzt nicht bekannt ist, festgehalten worden sein. Was den Fall so schwierig macht ist, dass in Österreich die Mutter das Sorgerecht hat, während es in Dänemark allein beim Vater liegt.

Fünfjähriger “völlig traumatisiert”

Staatsanwältin Gertraud Pichler sprach von einem “Akt der Selbstjustiz” des Vaters. Dieser fühlte sich nicht schuldig: “Die wichtigste Bezugsperson für ihn war sein Vater”, begründete er seine Tat. Er betonte auch am zweiten Tag, er habe das Gefühl, das Richtige für seinen Sohn getan zu haben. Er würde niemals wollen, dass das Kind den Kontakt zur Mutter verliere, beteuerte er. Doch die Mutter Marion W. sieht die Sache naturgemäß völlig anders und erzählte, dass ihr Sohn seit dem Vorfall “völlig traumatisiert sei”, und auch sie selbst würde jede Nacht von dem Vorfall vor dem Kindergarten träumen.

Sie schilderte die Ereignisse, als sie nach ihren Angaben ein Mann gegen ihr Auto presste, damit der Vater das Kind ungehindert in seinen Wagen bringen konnte. “Ich habe versucht zu schreien, aber es ist kein Ton gekommen”, beschrieb sie ihre anfängliche Schockstarre. Sie selbst war 2010 mit dem Kind aus Dänemark ausgereist, ihrer Meinung nach völlig legal. Ihr Ex-Partner habe acht Mal vergeblich versucht, einen Haftbefehl gegen sie zu erwirken.

Ein großer Teil des Prozesses betraf nicht die angeklagten Straftaten, sondern Fragen der Obsorge, die hier eigentlich nicht verhandelt wurde. “Ich hoffe, dass die Eltern eine Lösung finden, die für Oliver gut ist”, so die Staatsanwältin am Ende. “So etwas darf keine Vorbildwirkung haben”, meinte die Anwältin der Mutter. Richter Günter Sprinzel entschied, dass es sich hier um Kindes- und nicht um Freiheitsentziehung handelt. Die schwere Nötigung blieb aufrecht. “Dass Sie versuchen, Ihr Kind zu bekommen, ist klar, und das Sie die Mutter nur mit Gewalt zurückhalten können, ist auch klar.” Der Däne wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt und kündigte volle Berufung an, die Staatsanwältin sowie die Anwältin der Mutter gaben keine Erklärung ab. (APA)

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