Zuhälterei-Prozess gegen drei angeklagte Frauen

Zuhälterei nach Paragraf 216 des Strafgesetzbuches werde ihr deswegen im Strafantrag vorgeworfen, bestätigte auf Anfrage Reinhard Flatz als Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch. Zwischen Anfang 2007 und März 2012 soll die Hauptangeklagte in Vorarlberg Prostituierte ausgenützt und sich so eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft haben. Weil sie gleichzeitig drei, vier Prostituierte ausgenützt haben soll, erhöht sich für sie für den Fall eines Schuldspruchs der Strafrahmen von maximal einem auf bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Zwei Beitragstäterinnen
Als Beitragstäterinnen wegen Zuhälterei mitangeklagt sind, so Flatz, zudem eine 46-jährige Niederländerin und eine 66-jährige Deutsche. Sie sollen Anrufe von Freiern entgegengenommen, Geld von Freiern übergeben und Fahrdienste geleistet haben. Der Zuhälterei-Prozess gegen die drei Frauen findet am kommenden Donnerstag unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück am Landesgericht Feldkirch statt. Die drei Beschuldigten waren vor der Polizei geständig und wurden auf freiem Fuß belassen. In den letzten Jahren sind in Feldkirch mehrmals Frauen wegen Zuhälterei verurteilt worden. German Bertsch verteidigte dabei eine inzwischen schon zweimal verurteilte Dornbirner Zuhälterin und ist im nunmehrigen Prozess der Anwalt der Hauptangeklagten.
Hausbesuche vermittelt
Sie soll über Inserate um Prostituierte und Freier geworben und dann Hotel- und Hausbesuche in Vorarlberg vermittelt haben. Mit dem illegalen Escortservice soll die mutmaßliche Zuhälterin einen sechsstelligen Gewinn erzielt haben. 50 Prozent der Einnahmen ihrer Sexarbeiterinnen soll die Vorarlbergerin einbehalten haben. Zwischen 130 und 220 Euro haben die Freier laut Anklagebehörde für eine sexuelle Dienstleistung bezahlen müssen.
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