Vatikan haftet nicht für pädophile Priester
Nach dem Urteil eines Bezirksgerichts in Portland (Oregon) ist der Heilige Stuhl nicht als Arbeitgeber aller katholischer Geistlicher anzusehen. Somit könne er bei Sexualstraftaten von Klerikern nicht mit Entschädigungen zur Rechenschaft gezogen werden, entschied Richter Michael Mosman am Montag (Ortszeit) laut Medienberichten. Klägeranwalt Jeff Anderson kündigte laut Kathpress Berufung an.
Vorläufig letzter Prozess um Haftungspflicht
Mit dem Urteil endet vorläufig der letzte Prozess in den USA um eine Haftungspflicht der römisch-katholischen Kirchenleitung im Vatikan. Ähnliche Klagen in Kentucky und Wisconsin waren in den vergangenen Jahren fallengelassen worden. In Portland hatte ein Mann geklagt, der angab, in den 1960er Jahren mehrfach von einem Priester sexuell belästigt worden zu sein. Dieser soll zunächst in der Erzdiözese Chicago Kinder missbraucht und nach einer Versetzung in die Diözese Portland damit fortgefahren haben. Er starb 1992.
Der Kläger argumentierte, das priesterliche Treuegelübde gegenüber dem Papst sowie die Möglichkeiten des Vatikan, Priester zu befördern, aus dem Klerikerstand zu entlassen und die Ausbildungsordnung festzulegen, belegten, dass der Heilige Stuhl für Priester im arbeitsrechtlichen Sinn verantwortlich sei. Richter Mosman erklärte hingegen, aus seiner Sicht lägen keine Fakten vor, die ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem betreffenden Priester und dem Heiligen Stuhl begründeten.
Der vatikanische Rechtsverteidiger Jeff Lena sagte laut den Berichten, erstmals habe ein US-Gericht einen sorgfältigen und sachlichen Blick auf die Frage geworfen, ob ein Priester in den USA als Angestellter des Heiligen Stuhls angesehen werden könne oder nicht. “Die Antwort war unmissverständlich Nein”, sagte Lena. Ein Berufungsverfahren werde keine neue Bewertung der Fakten vornehmen, sondern lediglich die Rechtsanwendung überprüfen. Ein Jurist der Universität Virginia äußerte die Einschätzung, Klagen gegen den Papst scheiterten spätestens an dessen Immunität als Staatsoberhaupt. (APA)
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