Josef F. soll sich im August 1984 seiner damals 18-jährigen Tochter bemächtigt, sie in den Keller seines Amtstettener Mehrfamilienhauses verschleppt und dort 24 Jahre gefangen gehalten haben. Im Mittelpunkt wird am dritten Verhandlungstag die Psychiaterin Adelheid Kastner stehen, die im Gerichtsauftrag ein Gutachten über den Angeklagten erstellt und diesem eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt hat.
Die 95 akkreditierten Medienvertreter können den Ausführungen Kastners im Schwurgerichtssaal beiwohnen – das Gericht hat den Ausschluss der Öffentlichkeit wieder aufgehoben. Auch das Prozessfinale – am Donnerstag soll nach den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Urteil fallen – wird aus heutiger Sicht zur Gänze öffentlich über die Bühne gehen. Josef F. droht im Fall eines Schuldspruchs im vollen Umfang der Anklage lebenslange Haft.
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