Arbeitsunwillig sind jene Menschen, die eine zumutbare Stelle, welche durch das AMS angeboten wurde, unbegründet nicht annehmen möchten, klärt Anton Strini, Landegeschäftsführer AMS, den Begriff Arbeitsunwilligkeit. In Vorarlberg wurden 2010 672 Ausschlussfristen verhängt, eine Sanktion nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Das Arbeitslosengeld wird zwischen 6 und 8 Wochen gesperrt beziehungsweise nicht ausbezahlt.
Mehr Arbeitsunwillige in Vorarlberg
Die Zahl der verhängten Strafen oder nicht eingehaltenen Termine in Vorarlberg ist um 40 Prozent gestiegen. In den Krisenjahren 2008/09 gab es weniger Arbeitsunwillige. 2010 jedoch müssen wir eine deutliche Zunahme verzeichnen, meint Strini gegenüber Vorarlberg Online. Zurückzuführen ist dies auf
Selbstkündigung mit Sperrfrist
Wer selbst kündigt sollte sich dies ebenfalls gut überlegen, da auch hier das AMS eine Sperrfrist verhängt. 4 Wochen sollten daher finanziell überbrückt werden. 1812 Personen waren durch diese Sanktion im Jahr 2010 betroffen, was ebenfalls einer Zunahme entspricht. Der Gesetzgeber möchte dadurch den Arbeitnehmer anhalten sich genau zu überlegen, ob eine Kündigung ohne die Aussicht auf einen neuen Job Sinn macht, so der AMS Landesgeschäftsführer. Hintergrund für die Zunahme in diesem Bereich ist laut Strini die günstigere Arbeitsmarktsituation, bei der das Thema Arbeitslosigkeit im letzten Jahr nicht mehr vordergründig sei.
Auch wenn immer wieder Termine und Weiterbildungen des AMS nicht wahrgenommen werden, sind diese meist begründet, räumt Strini ein. Auch was die Unterschiede in Geschlecht, Herkunft oder Qualifikation anginge, gäbe es keine Auffälligkeiten, bei durchschnittlich 39.000 AMS Meldungen.
Interview mit Anton Strini, Landesgeschäftsführer AMS Vorarlberg
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