Die staatlichen Kontrollore sollen im Auftrag von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) Frühpensionierungen unter die Lupe nehmen. Die Telekom wehrt sich laut ORF-Radio vom Samstag nun aber unter Berufung auf ein Gutachten mit dem Hinweis auf US-Recht:
Die Telekom sei an der Börse in New York notiert. Und US-Aktienrecht sehe vor, dass keinem Akionär – also auch nicht der Republik Österreich – ein Sonderrecht eingeräumt werden dürfe.
Der RH hält dem das österreichische Recht entgegen. Dieses sehe bei Unternehmen, die zu mehr als 47 Prozent im öffentlichen Eigentum stehen, eine Prüfmöglichkeit vor. Zur Entscheidung könnte der RH nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen.
Kritik an der angeblich überdurchschnittlich hohen Frühpensionierungsrate nicht nur bei der Telekom, sondern auch bei der Post und den ÖBB, war im Frühjahr laut geworden. Riess-Passer und Grasser haben in der Folge den RH eingeschaltet.
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