Die wichtigste Änderung: Die Warnhinweise müssen künftig 30 Prozent der Vorder- und Rückfläche einnehmen, erklärte Alice Schogger vom Gesundheitsministerium auf Anfrage. Die Konsumenten müssen sich künftig somit an eine ziemlich veränderte Optik der Packungen gewöhnen.
Im Gegensatz zu den Warnhinweisen, die seit Jahren auf den Schmalseiten der Packungen aufgedruckt sind, soll künftig deutlicher auf die Gesundheitsgefahr hingewiesen werden. Laut Schogger muss fast ein Drittel der für das Logo vorgesehenen Fläche dafür verwendet werden. Auf weißem Untergrund muss die Schrift schwarz sein, die Packungen werden wohl ihr „vertrautes“ Aussehen zum Teil verlieren.
Diese und weitere Änderungen, wie etwa eine weitere Absenkung des Kondensat-Gehalts (Teer) auf zehn Milligramm werden von Minister Haupt präsentiert. Sollte der Ministerrat den Änderungen zustimmen, entscheidet der Nationalrat über eine Gesetzesänderung. Geplantes in Kraft treten der EU-Richtlinie wäre der 30. September
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