Ein New Yorker Gericht wies am Mittwoch die Klage der Schriftstellerin Nancy Stouffer zurück, die Rowling des Abschreibens aus ihren Romanen bezichtigte. Einer der Streitpunkte war das Urheberrecht an dem Wort „muggles“, mit dem Rowling in ihren Fantasy-Romanen Menschen benennt, die nicht über magische Kräfte verfügen.
Stouffer bezeichnet mit dem Begriff in ihren Kinderbüchern mythische Charaktere. Das Gerichte wies sie an, keinerlei Rechte an der Bezeichnung zu beanspruchen oder Rowling zu beschuldigen, diese Rechte verletzt zu haben. Sie wurde außerdem wegen Täuschung des Gerichts zu einer Strafe von 50.000 Dollar (mehr als 51.000 Euro) verurteilt.
Auch Rowlings US-Verleger, Scholastic Books, und der zuständige US-Filmproduzent Warner Brothers waren von Stouffer verklagt worden. „Wir hatten nie einen Zweifel daran, dass Harry Potter und seine Welt aus der vielfältigen und ungewöhnlichen Vorstellung von J.K. Rowling stammen“, teilte Scholastic Books mit. Der Rechtsbeistand von Stouffer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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