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Nach Asyl-Abstimmung händische Nachzählung

Nach dem hauchdünnen Ergebnis der Volksabstimmung über die Verschärfung des Schweizer Asylrechts sollen die Stimmen nun händisch nachgezählt werden.

Die Bundeskanzlei in Bern rief am Dienstag alle 26 Kantone dazu auf, nachdem die Stadt Bern bereits eine Nachzählung angekündigt hatte. In manchen Gemeinden wurden die Stimmen nämlich mit Waagen, Zählmaschinen oder anderen technischen Hilfsmitteln ausgezählt. Die Vorlage der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) war am Sonntag mit 50,1 Prozent nach Stimmen und 12,5 gegen 10,5 nach Kantonen abgelehnt worden.

Bei der Abstimmung gaben letztlich nur 2.754 Stimmen den Ausschlag. Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz ersuchte die Kantone am Dienstag, bei ihren Gemeinden nachzufragen, welche Zählmethode jeweils angewandt worden sei. Überall dort, wo ausschließlich technische Hilfsmittel zum Zuge gekommen seien, sollen die Kantone eine gesetzeskonforme händische Nachzählung veranlassen. Nur so könne die Glaubwürdigkeit des Staates und das Vertrauen der Stimmberechtigten in das Abstimmungsverfahren gewahrt bleiben, so Huber-Hotz.

Eigentlich sei er überzeugt, dass das Wägen die Vorschrift erfülle, wonach die Ausmittlung der Stimmen zuverlässig, eindeutig und genau zu sein hat, sagte der Berner Stadtpräsident Klaus Baumgartner am Dienstag in einer Pressekonferenz. Vieles spreche dafür, dass die Methode sogar sicherer sei als die Handauszählung. Trotzdem lasse man nun händisch nachzählen. Zum Verfahren erläuterte Baumgartner, dass zunächst die Ja- und Neinstimmen sowie die leeren Zettel von Hand erfasst werden. Dann komme die Waage zum Einsatz, die einen Zeitgewinn erlaubt und „sehr präzise“ arbeite. Er rechne daher nicht mit einer größeren Abweichung vom Ergebnis.

Die Stadt habe sich einzig vorzuwerfen, dass sie beim Bund die Bewilligung für den Einsatz der Waage nicht eingeholt habe. Dies werde nun nachgeholt. Gewogen würden die Stimmzettel auch in Thun, während in Biel und Langenthal Zählmaschinen verwendet werden. Nach den Informationen Baumgartners, hat von allen Kantonen bisher nur einer, Genf, eine Bewilligung für ein technisches Zählverfahren. Bern wende die Wägemethode seit 1997 an und habe dies damals auch öffentlich kommuniziert.

Die SVP wollte mit ihrer Abstimmungsvorlage erreichen, dass Flüchtlinge künftig ohne Asylverfahren abgeschoben werden können, sofern sie aus einem sicheren Drittstaat ins Land kommen. Da die Schweiz ausschließlich von solchen Staaten umgeben ist, hätte dies – mit dem faktischen Ausschluss des Landweges – rund 95 Prozent der derzeitigen Asylbewerber betroffen. Am deutlichsten fiel die Ablehnung in den Westschweizer Kantonen aus, die meisten Ja-Stimmen erhielt die SVP-Initiative in den Ostschweizer Kantonen, in Schwyz und im Aargau. Die Stimmbeteiligung betrug durchschnittlich 46,7 Prozent und lag damit über dem Durchschnitt.

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