Der Angeklagte Magnus Gäfgen schilderte an seinem 28. Geburtstag dem Gericht zunächst seinen Lebenslauf. Er hatte schon vorher angekündigt, dass er sich anschließend zu der ihm vorgeworfenen Tat äußern wolle.
Die 22. Strafkammer hatte am Mittwoch zum Auftakt des Prozesses sämtliche bisherigen Geständnisse Gäfgens wegen Folter-Drohungen der Polizei in einem Verhör für nichtig erklärt. Gäfgen ist wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs angeklagt.
Die Polizei hatte ihm kurz nach der Entführung des Bankiers-Sohns im September letzten Jahres mit Gewalt gedroht, wenn er keine Angaben zum Aufenthaltsort seines Opfers mache. Die Behörden waren davon ausgegangen, dass der Elfjährige zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Gäfgen hatte daraufhin die Polizei zu einem See geführt, wo er das tote Kind abgelegt hatte. Jakob von Metzler war schon getötet worden, ehe der Entführer das Lösegeld von einer Million Euro in Empfang nahm.
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