Osttribüne gesperrt
“Die bestehende Osttribüne darf ab sofort nicht mehr als Zuschauertrubüne benützt werden”, lautet ein Bescheid. “Mit Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde Lustenau ist die bisherige baubehördliche Bewillingung der Baubehörde 1. Instanz vom 20. Mai 1999 für die Osttribüne nach Einholung eines lärmtechnischen gutachtens in Entsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und der BH Dornbirn als Aufsichtsbehörde nachträglich aufgehoben”, heißt es weiter im Bescheidschreiben, das die Marktgemeinde Lustenau laut Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes an Austria Lustenau und an sich selbst (!) als Betreiber des Stadions richten musste. Die Baubehörde der Gemeinde und die BH Dornbirn hatten zuvor die Proteste der Anrainer abgewiesen.
Nun wird der Bau einer Lärmschutzwand hinter der Osttribüne (zur Schützengartenstarße) gefordert, war Austria-Präsident Hubert Nagel lächerlich findet: “Die Nachbarn schauen offensichtlich lieber das ganze Jahr auf eine Wand, als einmal in zwei Wochen auf ein Fußballspiel.”
Pikanterie am Rande: FCL-Vizepräsident Sperger wird unter den Beschwerdeführern aufgezählt. Sperger dazu: “Ich habe 1999 ein Anrainerbegehren unterschrieben. Das war ein Fehler, ich habe zwei Monate später mein Begehren schriftlich wieder zurückgezogen.”
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