EuGH-Gutachter will Transsexuelle schützen
Danach sollen auch Großbritannien und Irland Transsexuellen zumindest einen eheähnlichen Status ermöglichen. In Deutschland ist Transsexuellen die Heirat erlaubt. Der EuGH wird sein Urteil voraussichtlich im Herbst verkünden. Er ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt diesem aber in den meisten Fällen. (Az: C-117/01)
In dem britischen Fall will eine Beschäftigte des Nationalen Gesundheitsdienstes ihrem Lebenspartner eine Witwerrente sichern. Er wurde durch eine Geschlechtsumwandlung zum Mann, wird bei den Behörden aber immer noch als Frau geführt. Daher durften beide auch nicht heiraten. Nach Ansicht Ruiz-Jarabos wird der Transsexuelle dadurch rechtswidrig von der Witwerrente ausgeschlossen. Das Recht Transsexueller auf Ehe gehöre zu den „allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts“.
Nach dem Transsexuellengesetz von 1980 ist in Deutschland die Ehe ausdrücklich erlaubt. Entsprechend wird dies auch in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union gehandhabt. Nur in Großbritannien und Irland ist Transsexuellen die Heirat verboten.
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