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Streit um TV-Recht geht weiter

Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat angekündigt, im Streit um die Fußball-TV-Übertragungsrechte "in Kürze" per Bescheid zu entscheiden, "zu welchen Bedingungen dem ORF das Recht auf Kurzberichterstattung einzuräumen ist".

Mit dem jüngsten Vergleichsangebot des BKS seien die Privatsender Premiere und ATV „grundsätzlich einverstanden” gewesen, der ORF hingegen hat abgelehnt. Der vom BKS vorgelegte – dritte – Kompromissvorschlag hätte vorgesehen, dass der ORF das Recht bekommen soll, je Spieltag 90 Sekunden von drei Spielen zu berichten. Matches, die schon um 19.45 Uhr enden, sollen auch im ORF-Kurzsport gezeigt werden dürfen. Der öffentlich-rechtliche Sender hat dies zurückgewiesen. „Die seriöse Möglichkeit einer Kurzberichterstattung über die Spiele der Fußball-Bundesliga und der Ersten Liga ist durch den vorliegenden Vorschlag des Bundeskommunikationssenats nicht gegeben”, hieß es.

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