Nach dem Gesetz müssen die Parteien ihr Vermögen und alle größeren Spenden offen legen. Bei Verstößen gegen die Spendentransparenz drohen Strafgelder in doppelter Höhe des verschwiegenen Betrags. Bei anderen Verstößen verlieren sie einen Teil der staatlichen Zuschüsse.
Im aktuellen Fall geht es um die Nicht-Aufnahme hessischer Schwarzgeld-Millionen in den Rechenschaftsbericht 1998 der Bundes-CDU. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse strich der CDU-Mutter deshalb für 1999 umgerechnet 21 Millionen Euro Staatszuschüsse.
Auch das Verhalten von Altkanzler Helmut Kohl hatte für die CDU bereits Folgen. Wegen der Nicht-Nennung seiner angeblichen anonymen Spender verfügte die Bundestagsverwaltung im Jahr 2000 gegen die CDU eine Strafe in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Die Partei akzeptierte.
Gaben des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber lösten Sanktionen in Höhe von 1,1 Millionen Euro aus. Wie die Kohl-Spenden waren die Spenden nicht in den CDU-Rechenschaftsberichten genannt worden.
Die Übertragung von 600.000 Mark (306.775 Euro) Fraktionsgelder in die Kassen der Bundes-CDU war 2000 der Grund für ein Strafgeld von 613.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Strafe.
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