Stimmzettel per Post zugesandt
Gemäß dem Vorarlberger Landtagswahlgesetz müssen die Stimmzettel spätestens vier Tage vor der Wahl, also am Mittwoch, in den Haushalten eingelangt sein. Damit soll den Wahlberechtigten ausreichend Zeit und Ruhe zugestanden werden, um über die Vergabe ihrer Stimme und vor allem auch ihrer Vorzugsstimmen an die von ihnen bevorzugten Kandidaten nachdenken zu können.
In Vorarlberg kann der Stimmzettel daheim oder erst in der Wahlzelle ausgefüllt werden. Seine Meinung kann der Wähler aber bis zum Einwurf des Stimmzettels in die Urne ändern. Wähler, die ihre Kreuze bereits zu Hause verteilt, sich bis Sonntag aber anders entschieden haben, erhalten im Wahllokal auf Wunsch einen neuen Stimmzettel. Um die Auszählung zu erleichtern, sind die Stimmzettel je nach Bezirk verschieden eingefärbt.
Bei der Landtagswahl in Vorarlberg können bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben werden, an einen Kandidaten höchstens zwei. Rund drei Prozent der Wähler einer bestimmten Partei können bewirken, dass ein Wahlwerber eine Position vorrückt, die Vorzugsstimmen von sechs Prozent der Wähler lassen einen Sprung um zwei Plätze zu, neun Prozent um drei Ränge. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die anderen Kandidaten auf der Liste nicht allzu viele Vorzugsstimmen für sich verbuchen können – sonst erhöhen sich die Prozentsätze. Vergeben in einem Bezirk zwölf Prozent einer Partei jeweils zwei Vorzugsstimmen an einen Landtagsmandat-Anwärter, so würde dieser per Vorzugsstimmenmandat in den Landtag einziehen. Das hat es in Vorarlberg allerdings noch nie gegeben.
Mit Vorzugsstimmen können nur Kandidaten jener Partei bedacht werden, für die sich der Wähler zunächst entschieden hat. Vorzugsstimmen an Wahlwerber anderer Fraktionen zu vergeben ist nicht möglich. Ungültig wird der Stimmzettel durch falsche Handhabung der Vorzugsstimmen aber nicht. Im Zweifelsfall zählt die Parteistimme.
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