Iran: Junger Frau droht Steinigung
Das teilte amnesty am Montag in einer Aussendung mit. Seit Jänner 2000 sitzt Hajieh Esmailvand im Gefängnis, weil sie mit einem damals 17-jährigen Burschen Ehebruch begangen haben soll. Esmailvand wurde zu fünf Jahren Haft und der anschließenden Hinrichtung durch Erhängen verurteilt. Der Oberste Gerichtshof des Iran bestätigte im November 2004 dieses Todesurteil nicht nur, sondern verschärfte es: Die restliche Haftzeit wurde gestrichen und Esmailvand soll nun nicht gehängt, sondern gesteinigt werden. Das Urteil könnte bereits am morgigen Dienstag vollstreckt werden, teilte die Menschenrechtsorganisation mit. Auch der am Ehebruch beteiligte junge Mann, obwohl zur Tatzeit minderjährig, wurde laut amnesty zum Tod verurteilt – er könnte jederzeit öffentlich gehängt werden.
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation enthält das iranische Strafgesetz detaillierte Bestimmungen über den Vollzug von Steinigungen. Laut Artikel 102 sollten Männer bis zur Taille, Frauen bis auf Brusthöhe eingegraben und danach gesteinigt werden. Artikel 104 regle die Größe der Steine, die bei Steinigungen wegen Ehebruchs verwendet werden sollten: Sie dürften nicht so groß sein, dass schon ein oder zwei Steine die Person töten könnten, aber auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als richtige Steine betrachten könne.
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