Freilassung von ETA-Terroristen verhindert
Der ETA-Terrorist José Ignacio de Juana, der unter anderem wegen 25 Morden zu 3000 Jahren Haft verurteilt worden war, hätte nach den geltenden Bestimmungen im Februar freigelassen werden müssen.
Der Richter ordnete am Montag in Madrid die Einweisung des 49- jährigen Mannes in Untersuchungshaft an. Gegen De Juana bestehe der Verdacht, dass er sich mit Leserbriefen an die baskische Zeitung Gara wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung erneut strafbar gemacht habe.
Der ETA-Terrorist war in den 80-er Jahren an elf Anschlägen beteiligt, bei denen 25 Menschen getötet wurden. 1987 wurde er zu 3000 Jahren Haft verurteilt. Davon muss er jedoch nur höchstens 30 Jahre verbüßen. Mit der Teilnahme an Fortbildungskursen und guter Führung konnte er die effektive Haftdauer auf 18 Jahre verkürzen.
Die für Februar anstehende Freilassung hatte in Spanien eine Welle von Protesten ausgelöst. Angehörige von ETA-Opfern wiesen darauf hin, dass sich De Juana vom Terrorismus nie losgesagt und Familien von Opfern verhöhnt habe.
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