Janukowitsch begründete seine Entscheidung damit, dass er durch verfassungswidrige Änderungen des Wahlgesetzes um zwei Millionen Stimmen und so um den Sieg betrogen worden sei. Der Beschwerde werden allerdings keine großen Chancen eingeräumt.
Die aktuelle Klageschrift umfasst 600 Seiten, hinzu kommen 240 Videos, die Manipulationen bei der Wahl belegen sollen.
Am vergangenen Dienstag hatte das Oberste Gericht auf Antrag Janukowitschs die vorgeschriebene Veröffentlichung des Endergebnisses der Wahl vom 26. Dezember in den Amtsblättern gestoppt. Die Veröffentlichung hätte den Sieg von Oppositionsführer Viktor Juschtschenko amtlich besiegelt. In den vergangenen zwei Wochen hat das Oberste Gericht mehrere Beschwerden Janukowitschs abgewiesen.
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