Das Unternehmen reagierte damit nach Angaben des Landgerichts Augsburg vom Dienstag auf eine frühere Klage Bohlens, der von Müller Milch wegen der fristlosen Kündigung seines Werbevertrags 500.000 Euro gefordert hatte. Die neuerliche Klage wurde jetzt Bohlen zur Stellungnahme zugeleitet.
Bohlen hatte im August 2004 in einem Interview gesagt, Buttermilch wird von 50-jährigen Bio-Latschenträgerinnen gekauft”. Daraufhin hatte Müller Milch einen hoch dotierten Werbevertrag mit dem Musikproduzenten fristlos gekündigt. Zu der jetzt eingereichten Klage hatte nach Angaben des Gerichts der Konzern erklärt, in den veranschlagten 900.000 Euro seien Rückzahlungen bereits gezahlter Beträge an Bohlen enthalten. Ein Prozesstermin stand noch nicht fest.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.