Das Gericht hatte das Unternehmen ETI zur Zahlung von 200.000 Euro Entschädigung für die Angehörigen eines im Jahr 1991 an Krebs gestorbenen Rauchers verurteilt. Allein in Turin seien jetzt bereits drei weitere ähnliche Klagen eingereicht worden, berichtete die römische Zeitung La Repubblica am Freitag.
Vor allem Verbraucherschützer hatten den Gerichtsentscheid euphorisch begrüßt. Sie kündigten eine Flut von weiteren Klagen an. 150 seien bereits in Vorbereitung, sagte ein Sprecher von Codacons, der größten Verbraucherorganisation Italiens.
Im Urteil des Berufungsgerichts hatte es zur Begründung geheißen, der Zigarettenhersteller habe es unterlassen, auf die gesundheitlichen Risiken seiner Produkte hinzuweisen, obwohl er sich über diese bewusst war. Entsprechende Hinweise auf den Zigarettenpackungen hatte der italienische Staat erst 1990 eingeführt. Dem Vernehmen nach handelte es sich um das erste Urteil dieser Art in Europa.
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